1. Geltungsbereich:
1.1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments

1.2.
Geschäftsbedingungen der Gäste finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
1.3.
Schriftform liegt auch vor, wenn der Schriftverkehr über Email erfolgt. Der andere Vertragspartner muss seinen Namen, Telefonnummer sowie vollständige Anschrift mitteilen.


2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung:

2.1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage/Antrag des Gastes durch den Vermieter (Anna Schöning, nachfolgend Vermieter genannt) zustande. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Der Vermieter ist berechtigt, die Zimmerbuchung schriftlich anzufordern. Hiernach kommt es zu einer schriftlichen Bestätigung zur Annahme des Vertrages nebst Berücksichtigung dieser AGBs.
2.2.
Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.


3. Leistungen, Preis, Zahlung, Aufrechnung,

3.1.
Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2.
Der Gast ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise zu zahlen. Maßgebend ist der Preis bei Vertragsabschluss.

3.3.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sonstige Steuern wie z.B. Gästetaxe, Tourismus- oder Kulturförderabgabe (sog. „Bettensteuer“) o.ä. sind nichtim Preis enthalten. Diese Abgaben hat der Gast zusätzlich zum Übernachtungspreis zu leisten.

3.4.
Der Vermieter ist berechtigt den Preis zu ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt.

3.5.
der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder auch die volle Mietsumme zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Summe ist bis zum vereinbarten Termin auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Erfüllung.

3.6.
Reservierungen von Funktionsräumen (Aufenthaltsraum o. ä.) stehen dem Gast nur zur vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Vermieters.

3.7.
Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und stellt der Vermieter von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.


4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung)

4.1.
Ein Rücktritt des Gastes vom mit dem Vermieter geschlossenen Vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.

4.2.
Sofern zwischen dem Vermieter und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4.3.
Bei vom Gast nicht in Anspruch genommener Zimmerüberlassung hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen anzurechnen.

Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt und reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:

Storno bis 31 Tage vor Anreise: kostenfrei

Storno 30 bis 21 Tage vor Anreise: 15% des vereinbarten Logispreises

Storno 20 bis 14 Tage vor Anreise: 30% des vereinbarten Logispreises

Storno 13 bis 4 Tage vor Anreise: 40% des vereinbarten Logispreises

Storno 3 bis 2 Tage vor Anreise: 60% des vereinbarten Logispreises

Storno weniger als 2 Tage vor Anreise: 80% des vereinbarten Logispreises

Bei Nichtanreise: 100% des vereinbarten Logispreises


5. Rücktritt Vermieter

5.1.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.

5.2.
der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls

5.2.1.
Höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
´
5.2.2.
Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. an der Person des Gastes oder des Zweckes, gebucht werden.

5.2.3.
der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann.

5.2.4.
Zahlungsverzug besteht (s. P. 8.2.) und der Vermieter berechtigten Zweifel
hat, die vorherigen Rechnungen bezahlt zu bekommen.

5.3.
der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechtes unverzüglich, wenn möglich in schriftlicher Form, in Kenntnis zu setzen.

5.4.
Bei berechtigtem Rücktritt durch der Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

5.5.
der Vermieter kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

5.6
Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum
unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

5.7 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Vermieters.


6. Zimmerbereitstellung, -rückgabe

6.1.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn es wurde vereinbart. Der Vermieter ist grundsätzlich bemüht, den Erfordernissen entsprechend die Zimmer vorzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist der Vermieter verpflichtet, entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen

6.2.
Die Übernahme der Zimmer ist ab 15:00 Uhr möglich. Frühzeitigeres Anreisen ist vorab telefonisch abzustimmen.

6.3.
Am vereinbarten Abreisetermin sind die Zimmer bis 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete Räumung ist grundsätzlich vorab abzustimmen. Ansonsten sind 50% des Listenpreises bzw. der nachgewiesene Schaden der Pension zu zahlen.

6.4.
Im gesamten Haus ist das Rauchen grundsätzlich untersagt. Wird gegen diese Regel verstoßen, fallen Euro 100,00 zzgl. der ges. MwSt. pro Nutzungstag an Reinigungskosten an.

6.5.

Zusätzliche Gäste und Partys sind nicht gestattet. Die gesetzlichen Ruhezeiten müssen eingehalten werden.

6.6.

Fotoshootings und Videodrehs in den Apartments und im Haus, sowie die Veröffentlichung von dort entstandenen Aufnahmen sind nicht gestattet, es sei denn, es wurde darüber im Voraus ausdrücklich und schriftlich Absprache gehalten. (Eventuelle Mehrkosten sind zu tragen).


7. Haftung

7.1.

Für Diebstähle aus den allgemein zugänglichen Räumen übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn der Nachweis auf grobe Fahrlässigkeit durch der Vermieter erbracht wird. Für Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Der Nachweis obliegt dem Gast.

7.2.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist verpflichtet dazu beizutragen, die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.


8. Rechtsmodalitäten

8.1.
Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig.

8.2.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.


9. Schlussbestimmungen

9.1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme, oder dieser Geschäftsbedingungen für der Vermietersaufnahme sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

9.2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist die Wurzner Str. 10, 04315 Leipzig

9.3.
Es gilt deutsches Recht

9.4.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für der Vermietersaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

9.5.
Eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Gast auf Wunsch zugesandt und ist Bestandteil der Homepage www.zeitraum10.de.
Leipzig, den 04. März 2020